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BGH, 06.08.1970 - 4 StR 272/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen der Rückfallvoraussetzungen - Vorliegen eines Einbruchsdiebstahls und Nachschlüsseldiebstahls
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 06.08.1970 - 4 StR 272/70
Der Senat hat deshalb im Urteilsspruch das Wort "schweren" gestrichen (BGHSt 23, 254). - BGH, 13.01.1967 - 4 StR 467/66
Ablehnung des Vorsitzenden der Strafkammer wegen der Besorgnis der Befangenheit - …
Auszug aus BGH, 06.08.1970 - 4 StR 272/70
Da der Mitangeklagte den Pacht er Wechsel kannte, kann unbedenklich angenommen werden, er habe zumindestens auch in Kauf genommen, der neue Pächter habe alle anderen Schlüssel vom Öffnen des Lokals ausgeschlossen (vgl. hierzu BGHSt 21, 189, 190) [BGH 13.01.1967 - 4 StR 467/66]. - BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 06.08.1970 - 4 StR 272/70
Die Ausführungen der Strafkammer zur "Beeinträchtigung" der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten im Fall 3 Legen zwar den Verdacht nahe, daß die in BGHSt 21, 27 ff. und BGH GA 1968, 279 dargelegten Grundsätze nicht beachtet worden sind. - BGH, 24.02.1959 - 5 StR 668/58
Auszug aus BGH, 06.08.1970 - 4 StR 272/70
Die dem neuen Pächter eines Lokals nicht mitübergebenen Schlüssel sind vom Zeitpunkt der Geschäftsübernahme für den bisherigen Pächter nicht mehr zur ordnungsgemäßen Eröffnung bestimmt (BGHSt 13, 15 für den Fall der Miete).